Weitergehende Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen/ Voraussetzungen

Unser spezifisches Merkmal: Die IMC InLine ist vom Bundesminister für Finanzen als geeigneter Tätigkeitsbereich gemäß § 30 Abs. 1 Beamtenlaufbahnverordnung (BLV) anerkannt. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen gegeben, während einer Beurlaubung nach § 13 Sonderurlaubsverordnung als Arbeitnehmer bei der IMC InLine tätig sein zu können und einen entsprechenden Gewährleistungsbescheid zu erhalten.

Wir verfügen darüber hinaus über alle gesetzlichen Auflagen für einen innovativen Personaleinsatz, so zum Beispiel über die unbefristete Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit für die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern gemäß Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz.